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   VG Frankfurt/Main, 04.08.2004 - 12 E 5183/02   

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https://dejure.org/2004,41636
VG Frankfurt/Main, 04.08.2004 - 12 E 5183/02 (https://dejure.org/2004,41636)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04.08.2004 - 12 E 5183/02 (https://dejure.org/2004,41636)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04. August 2004 - 12 E 5183/02 (https://dejure.org/2004,41636)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.08.2004 - 12 E 5183/02
    Mit seinem Beschluss vom 17.04.1991 (Az.: 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83) hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, dass nach Art. 12 Abs. 1 GG berufsbezogene Prüfungsverfahren so gestaltet sein müssen, dass die Prüflinge das Recht haben, Einwände gegen ihre Abschlussnoten wirksam vorzubringen, in dem sie rechtzeitig über den Verfahrensstand informiert werden und die Berücksichtigung ihres Vorbringens bei der Entscheidung gewährleistet wird (BVerfGE 84, 34, 47 ff.).

    Zu den allgemein gültigen Bewertungsgrundsätzen gehört insbesondere auch, dass vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösungen nicht als falsch gewertet werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.04.1991 a.a.O.).

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.08.2004 - 12 E 5183/02
    Das Bundesverwaltungsgericht hat die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Ausgestaltung des Prüfungsverfahrens in seinem Urteil vom 24.02.1993 (Az.: 6 C 35/92, BVerwGE 92, 132, 136 ff.) dahingehend konkretisiert, dass Art. 12 Abs. 1 GG einen Anspruch des Prüflings bei berufsbezogenen Prüfungen verbürge, substantiierte Einwände gegen die Bewertung seiner Prüfungsleistungen bei der Prüfungsbehörde rechtzeitig und wirkungsvoll vorzubringen, um derart ein "überdenken" dieser Bewertungen unter maßgeblicher Beteiligung der ursprünglichen Prüfer zu erreichen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2012 - 10 B 5.11

    Zweite juristische Staatsprüfung; Notenverbesserung; schriftliche Prüfung;

    Danach besteht der Anspruch auf ein eigenständiges verwaltungsinternes prüfungsrechtliches Kontrollverfahren prinzipiell nicht fort, wenn der Prüfling ihn nicht durch substantiierte Einwendungen im vorgegebenen und sachgerecht betriebenen Verfahren nutzt (Beschluss vom 17. Mai 2002 - OVG 4 N 48.01 -, LKV 2002, 474, juris Rn. 5; vgl. auch OVG Rh-Pf, Urteil vom 7. Januar 1994 - 2 A 11593/93 -, NVwZ 1994, 805, juris Rn. 29; ähnlich VG Frankfurt (Main), Urteil vom 4. August 2004 - 12 E 5183/02 -, juris Rn. 63 f.).
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